Dienstag, 1. Februar 2011

Vignetten-Man

Ich wäre ja für eine Gesetzesänderung. Durch das ASFINAG-Ermächtigungsgesetz 1997 (BGBI. I Nr. 113/1997 idgF) ist es für Fahrzeuge unter 3.5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht verpflichtend, bei Benützung von Autobahnen und Schnellstraßen eine Vignette auf sein Fahrzeug zu kleben. Soweit nichts Neues. Wer mal mit dem Auto über Italiens Autobahnen gefahren ist, der weiß, dass der Preis für die österreichische Vignette geradezu lächerlich ist, darum geht's mir aber gar nicht. Ich würde dafür plädieren, die Jahresvignette von Juli bis Juli laufen zu lassen und nicht vom Jänner weg.
Ich habe gerade eine ganze Zeit mit meiner 2010er-Vignette gekämpft. Die wollte partout nicht von der Scheibe runter. Dass es ungefähr 4° unter Null hat und nebst der Scheiben/Vignetten-Kombi auch meine Finger gefroren sind, ist bei der Entfernung nicht wirklich hilfreich. Was macht man also: Man holt sich ein Verlängerungskabel und einen Fön und beginnt die Scheibe aufzutauen. Trotz des 2000 Watt Föns erwies sich die Vignette als äußerst zäh und so ist es mir erst nach einigen Minuten gelungen, die letzten Reste zu entfernen. Dann noch mit Nitroverdünnung nachputzen...alles wieder wie neu. Nur gut, dass die Vignette ohnehin wieder an die selbe Stelle kommt, dann sieht man wenigstens die Kratzer nicht, die beim Kampf im Glas entstanden sind...

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