Freitag, 10. September 2010

§20/2 StVO

Für alle, die entweder öffentlich, zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs sind oder sich IMMER an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit halten und denen somit "§20/2 StVO" nichts sagt:

Sofern die Behörde nicht gemäß § 43 eine geringere Höchstgeschwindigkeit erläßt oder eine höhere Geschwindigkeit erlaubt, darf der Lenker eines Fahrzeuges im Ortsgebiet nicht schneller als 50 km/h, auf Autobahnen nicht schneller als 130 km/h und auf den übrigen Freilandstraßen nicht schneller als 100 km/h fahren.


Ich geb's zu: Ich bin im Stadtgebiet mit der wahnsinnigen Geschwindigkeit von 63 km/h unterwegs gewesen. Wer die Ernstbrunnerstraße in Stockerau nicht kennt: Die ist zwar gerade noch im Ortsgebiet, sieht aber nicht mehr so aus und verleitet förmlich zur RASEREI...ungefährt 100m weiter beginnt der 70er...


Das witzige an der Sache war aber nicht, dass ich zu schnell unterwegs war und aufgehalten wurde, sondern die Art der Bezahlung. Ich hatte fünf Minuten vorher mein ganzes Geld beim Billa gelassen, um damit eine Palette Red Bull zu kaufen. Die 20 Euro Strafe hatte ich also nicht in Scheinen. Kreditkarte? Fehlanzeige! Steht zwar als Option auf der Organstrafverfügung ist aber offenbar keine Wahlmöglichkeit. Ich musste also mein Kleingeld aus dem Auto zusammenkratzen und kam so mit Müh und Not auf die geforderte Summe. So hab' ich bei der Polizei auch noch nie gezahlt...

Das bringt mich aber dann doch auf eine Frage: Am Strafzettel (darf man den eigentlich so nennen?) stehen als Möglichkeiten der Entrichtung der Geldstrafe vier Optionen:
  • in Bar
    Bar? Klar! Zaster. Pinke Pinke. Moneten. Cash eben.
  • mit Scheck
    Scheck? Von welchen Schecks sprechen die da? Euroscheck ja wohl nicht mehr, der ist ja mit 2002 ausgelaufen. Travelerscheck? Ich dachte, die kann man nur in einer Bank einlösen...
  • mit Kreditkarte
    Kreditkarte? Ja, klar. Sicher. In Österreich. Angeboten hat's mir die nette Frau Polizei und ihr Kollege mit der Laserpistole aber nicht, die einzige Alternative wäre eine Anzeige gewesen...
  • mit ......
    Mit? Mit was? Fällt jemandem noch was ein? Wir sind ja nicht wirklich in einer Bananenrepublik, in der man solche Strafen vielleich auch mit einer Uhr, einem Goldketterl oder mit ähnlichen Dingen abgelten kann.
    Was genau könnte mit "mit......" gemeint sein? Wie um Himmels willen könnte man sich noch freikaufen? Einmal Stiefelputzen? Eine Autoreinigung? Einen Teil der Billa-Einkäufe abtreten, wegen derer man kein Geld mehr in der Brieftasche hat? Sexuelle Dienste? Na, ich weiß nicht...dann vielleicht doch lieber eine Anzeige?

4 Kommentare:

  1. blogg-hittn-wirtin11. September 2010 um 09:46

    So weit ich weiß, ist man prinzipiell verpflichtet, immer einen Lichtbildausweis und eine gewisse Summe Bargeld mit sich zu führen. Wie viel das sein soll und wo man das nachlesen könnte, weiß ich jetzt auch nicht. Aber ich weiß, dass man bis auf Weiteres eingekastelt werden kann, wenn man die beiden Dinger nicht dabei hat (Stadtstreicherei?) und wenn man mit einer Toleranz von einem Tag Abweichung das Datum nicht angeben kann. Und die Bullen dürfen/müssen dich zur nächsten Geldquelle begleiten, wenn's im Börserl gerade nicht reicht. Das mit dem Datum macht mir manchmal echt Sorgen und ich hoffe, wenn ich so meine trancigen Routinetrampelpfade entlangschlurfe, dass mich nie einer plötzlich nach dem Datum fragt ... ich spüre schon regelrecht die Kabelbinder an den Handgelenken ...

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  2. Datum? Das aktuelle Datum weiß ich nur in Ausnahmesituationen wie z.B. unserem Hochzeitstag und wenn ich DIESES Datum vergessen würde, wären kabelbindergebundene Handgelenke noch meine kleinste Sorge... :)

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  3. Hättest gleich beim Billa die Pallette Red Bull benutz, hättest keine Probleme gehabt ;) ... (max. mit der air controll ...)

    @Datum des Hochzeitstages: das heißt für Dich ist immer der dd.mm (datum des events einfügen)???

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