Montag, 27. September 2010

Sein oder Nichtsein, das ist hier die Frage...

Der Herr Shakespeare würde nicht schlecht staunen, wenn er heute leben würde. Den minutenlangen Monolog des dänischen Prinzen auf diese einfach scheinende Frage zu reduzieren, das ist wahre Kunst. Wenn es mit Hamlet in der Art weitergegangen wäre, würde das Theaterstück unter 10 Minuten dauern...gerade kurz genug, dass man es in einem Stück auf YouTube einstellen könnte...


Ja oder Nein? Die schiere Fülle an Informationen, mit der man bei der Fehlermeldung bombardiert wird, macht es einem wirklich nicht einfach, sich zu entscheiden...bis man das alles gelesen und verarbeitet hat...das dauert...
Da ich ein grundsätzlich optimistischer Mensch, darum würde ich nicht "Nein", sondern "Ja" auswählen (und das nicht erst seit der dämlichen Joker-Werbung "Sagen sie JA"), in Wirklichkeit war das Resultat aber in beiden Fällen das gleiche: Das aufgerufene Programm ließ sich nicht starten...oder anders ausgedrückt: "Etwas ist faul im Staate Dänemark."

Eine Schwalbe macht noch keinen Sommer...

...und ein Maronibrater noch keinen Winter, aber ein erstes Anzeichen für die beginnende kalte Jahreszeit ist es doch... :(



Fels in der Brandung...

Meiner Erfahrung nach gibt es nicht wirklich viele Dinge im Leben, auf die man sich immer verlassen kann.

  • Wetterbericht? Naja, meistens...in den letzten Jahren immer besser aber darauf verlassen? Lieber nicht.
  • Wahrsager? Wirklich nicht!
  • Horoskop? Nie im Leben!
  • Diäten? Ha! Aus eigener Erfahrung könnte ich einige aufzählen, die nicht funktionieren...
  • Software? Ähäm...nicht wirklich...
  • Bedienungsanleitungen? Fehlanzeige!

Worauf man aber immer zählen kann, ist der gute alte Kaisermühlentunnel am Montag in der Früh. Da weiß man mit Sicherheit, was einen erwartet. Keine Unabwägbarkeiten, keine Überraschungen, keine Unsicherheiten. Simpel und einfach: STAU

Freitag, 10. September 2010

§20/2 StVO

Für alle, die entweder öffentlich, zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs sind oder sich IMMER an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit halten und denen somit "§20/2 StVO" nichts sagt:

Sofern die Behörde nicht gemäß § 43 eine geringere Höchstgeschwindigkeit erläßt oder eine höhere Geschwindigkeit erlaubt, darf der Lenker eines Fahrzeuges im Ortsgebiet nicht schneller als 50 km/h, auf Autobahnen nicht schneller als 130 km/h und auf den übrigen Freilandstraßen nicht schneller als 100 km/h fahren.


Ich geb's zu: Ich bin im Stadtgebiet mit der wahnsinnigen Geschwindigkeit von 63 km/h unterwegs gewesen. Wer die Ernstbrunnerstraße in Stockerau nicht kennt: Die ist zwar gerade noch im Ortsgebiet, sieht aber nicht mehr so aus und verleitet förmlich zur RASEREI...ungefährt 100m weiter beginnt der 70er...


Das witzige an der Sache war aber nicht, dass ich zu schnell unterwegs war und aufgehalten wurde, sondern die Art der Bezahlung. Ich hatte fünf Minuten vorher mein ganzes Geld beim Billa gelassen, um damit eine Palette Red Bull zu kaufen. Die 20 Euro Strafe hatte ich also nicht in Scheinen. Kreditkarte? Fehlanzeige! Steht zwar als Option auf der Organstrafverfügung ist aber offenbar keine Wahlmöglichkeit. Ich musste also mein Kleingeld aus dem Auto zusammenkratzen und kam so mit Müh und Not auf die geforderte Summe. So hab' ich bei der Polizei auch noch nie gezahlt...

Das bringt mich aber dann doch auf eine Frage: Am Strafzettel (darf man den eigentlich so nennen?) stehen als Möglichkeiten der Entrichtung der Geldstrafe vier Optionen:
  • in Bar
    Bar? Klar! Zaster. Pinke Pinke. Moneten. Cash eben.
  • mit Scheck
    Scheck? Von welchen Schecks sprechen die da? Euroscheck ja wohl nicht mehr, der ist ja mit 2002 ausgelaufen. Travelerscheck? Ich dachte, die kann man nur in einer Bank einlösen...
  • mit Kreditkarte
    Kreditkarte? Ja, klar. Sicher. In Österreich. Angeboten hat's mir die nette Frau Polizei und ihr Kollege mit der Laserpistole aber nicht, die einzige Alternative wäre eine Anzeige gewesen...
  • mit ......
    Mit? Mit was? Fällt jemandem noch was ein? Wir sind ja nicht wirklich in einer Bananenrepublik, in der man solche Strafen vielleich auch mit einer Uhr, einem Goldketterl oder mit ähnlichen Dingen abgelten kann.
    Was genau könnte mit "mit......" gemeint sein? Wie um Himmels willen könnte man sich noch freikaufen? Einmal Stiefelputzen? Eine Autoreinigung? Einen Teil der Billa-Einkäufe abtreten, wegen derer man kein Geld mehr in der Brieftasche hat? Sexuelle Dienste? Na, ich weiß nicht...dann vielleicht doch lieber eine Anzeige?

Donnerstag, 9. September 2010

Lebenszeichen

Eigentlich wäre es schön, wenn ich einen besseren Grund hätte, wieder mal was von mir hören zu lassen, als den aktuellen:
Fräulein Tochter hat ein Schreiben von dem deutschen Rechtsanwalt "Olaf Tank" bekommen, sie schulde der Firma "Antassia GmbH" den Betrag von 138 Euro, der sich aus 96 Euro plus diversen Mahnkosten, Auslagenpauschalen und sonstigen Gebühren zusammensetzen würde.

Tatsache ist aber, dass das Fräulein Iris weder was bestellt hat und selbst wenn sie was bestellt hätte, ist sie noch zu jung um ein gültiges Geschäft abzuschließen.

Eine schnelle Recherche im Internet hat dann ergeben, dass sowohl die Firma als auch der Rechtsanwalt bereits für diese Abzocke bekannt sind...sowohl in Deutschland als auch in Österreich...Google liefert zu Antassia knapp 21.000 Treffer, zum "Rechts"anwalt sogar über 300.000, was daran liegen mag, dass die Firma unter verschiedenen Namen aufzutreten scheint bzw. der Anwalt für mehrere solche nutzlosen Unternehmen arbeitet.

Was kann man also dagegen unternehmen? Man füllt ein Formular aus, das von der Seite der AK-Steiermark heruntergeladen werden kann und hofft darauf, dass dann alles erledigt ist. Also machen wir das jetzt und sehen dann, was passiert...